Erziehungsberatung

Niemand hat Schuld. Aber alle tragen die Verantwortung.

Ich unterstütze Sie...

  • wenn Sie psychosoziale oder psychotherapeutische Hilfe suchen
  • wenn Sie nach  Lösungen für immer wiederkehrende Probleme suchen
  • wenn es Streit und Konflikte in Ihrer Familie gibt
  • wenn Sie Ihr Erziehungsverhalten überprüfen möchten
  • wenn Sie sich Sorgen um das Verhalten Ihres Kindes machen
  • wenn Sie über Schwierigkeiten in einer Trennungsphase reden möchten
  • wenn Sie als Eltern Unterstützung suchen und Fragen zur kindlicher Entwicklung haben
  • wenn es Konflikte und Krisen in der Erziehung der Kinder gibt
  • bei familiären Belastungssituationen sowie bei Trennung und Scheidung
  • Erziehungsberatung bei einvernehmlicher Scheidung (nach §95 und §107 Abs3Z1AußStrG)

Eine Scheidung ist für alle Beteiligten ein großer Einschnitt und bringt viel Veränderung mit sich. Beide Elternteile sollen in dem Beratungsgespräch den Fokus auf die Kinder legen und gemeinsam Lösungen und Ideen für die verändert gelebte Elternschaft entwickeln. Die Bestätigung der absolvierten Elternberatung ist bei Gericht vorzulegen.